Studieren mit Kind

Wir bieten Ihnen Unterstützung

Geplant oder ungeplant: Eine Schwangerschaft sowie ein Studium mit Kind stellen Sie vor besondere Herausforderungen. Vieles scheint Kopf zu stehen und ein passendes Zeitmanagement wird spätestens jetzt unerlässlich. Wir bieten Ihnen Orientierung in diesem neuen Lebensabschnitt, denn es gibt zahlreiche finanzielle Hilfen und Unterstützungsleistungen. Sie müssen nur wissen, wo!

Gern helfen wir Ihnen dabei, Ihre Fragen rund um Schwangerschaft und Studium mit Kind in einem persönlichen Gespräch zu beantworten. Denn wenn Sie wissen, was sich genau hinter den Leistungen wie Mutterschafts-, Eltern- oder Kindergeld verbirgt, können Sie die vielfältigen Möglichkeiten der staatlichen Hilfen frühzeitig beantragen und in Anspruch nehmen.

Wir beraten Sie zu folgenden Finanzhilfen und unterstützen Sie bei der Antragsstellung.

  • Studierendenkindergeld des Studentenwerks Potsdam
  • Mutterschaftsgeld
  • Kindergeld
  • Kinderzuschlag
  • Elterngeld
  • Kinderbetreuung

Die Sozialberatung des Studentenwerks Potsdam vergibt für Kinder von Studierenden einmalig 200 Euro. Voraussetzung dafür ist, dass ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt an einer der Hochschulen in unserem Zuständigkeitsbereich immatrikuliert ist und das Kind nach dem 01.09.2016 geboren wurde. (Eltern, deren Kinder vor diesem Stichtag zur Welt kamen, erhalten einmalig 100 Euro.)

Den formlosen Antrag schicken Sie einfach per E-Mail bzw. per Post an unsere Sozialberatung.

Oder Sie bringen alles zu den Sprechzeiten persönlich vorbei. Bitte legen Sie dem formlosen Antrag Folgendes bei:

  • eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
  • Studienbescheinigung des Semesters, in dem Ihr Kind geboren wurde
  • Bankverbindung (Für den Fall, dass wir Ihnen das Geld überweisen sollen. Gern können Sie es sich aber auch in bar während unserer Sprechzeiten bei der Kasse auszahlen lassen.)

Arbeiten Sie während Ihres Studiums in einem Nebenjob oder einer geringfügigen Beschäftigung? Dann können Sie Mutterschaftsgeld beantragen. Denn dieses ist eine staatliche Leistung, die das Arbeitseinkommen während der gesetzlichen Mutterschutzfrist (6 Wochen vor, 8 Wochen nach der Geburt) ersetzt. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie privat oder gesetzlich krankenversichert sind.

Die Höhe errechnet sich auf Basis Ihres durchschnittlichen Nettoverdienstes der letzten drei Monate. Dafür legen Sie Ihrer Krankenkasse eine Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber vor. Die Leistungen betragen maximal 13 Euro pro Tag. Übersteigt das tägliche Nettogehalt diesen Betrag, zahlt Ihr Arbeitgeber die Differenz bis zum durchschnittlichen Nettoverdienst der letzten drei Monate. Dies gilt aber nur, wenn das Beschäftigungsverhältnis weiter besteht.

Sind Sie selbstständig erwerbstätig (z.B. auf Basis von Honorar- oder Werkverträgen), haben Sie meist keinen Anspruch. Eine Ausnahme besteht dann, wenn Sie freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch versichert sind.

Das Mutterschaftsgeld beantragen Sie zusammen mit der frauenärztlichen Bescheinigung des voraussichtlichen Entbindungstermins bei Ihrer Krankenkasse.

Weiterführende Links:

Mütter und Väter können bei der Geburt ihres Kindes Elterngeld beantragen. Es wird für erwerbstätige (auch selbstständige und erwerbslose) Elternteile sowie für Studierende und in der Ausbildung befindliche Eltern gezahlt.

Hinweis: Sie müssen während des Elterngeldbezugs Ihr Studium nicht unterbrechen. Zudem wird der Mindestbetrag von 300 Euro nicht auf das BAföG angerechnet.

Wie lange kann man Elterngeld beziehen?
Sie können in den ersten 14 Lebensmonaten Ihres Kindes diese Leistung erhalten. Die Zeit dürfen Sie sich mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner frei aufteilen („Partnermonate“). Dabei darf ein Elternteil allein höchstens zwölf Monate beantragen.

Hinweis: Nehmen Sie als Mutter während der ersten Lebensmonate Ihres Kindes Elterngeld in Anspruch, wird dieses auf Ihr Mutterschaftsgeld angerechnet. Entsprechend reduziert sich Ihr Elterngeld. Nimmt hingegen der Vater in den ersten zwei Lebensmonaten des Kindes eine berufliche Auszeit, dann erhalten Sie das Elterngeld für den Vater plus das Mutterschaftsgeld für die Mutter.

Wie hoch ist das Elterngeld? Wie wird es berechnet?
Es beträgt mindestens 300 und maximal 1.800 Euro. Es ersetzt in der

Regel 67% des letzten Nettoeinkommens und steht der Person zu, die für die Betreuung des Kindes die Berufstätigkeit unterbricht oder reduziert. Gibt es kein Nettoeinkommen, erhält man den Mindestsatz von 300 Euro.

Wo müssen Sie das Elterngeld beantragen?
Sie müssen es schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragen (Bearbeitungszeit ca. vier Wochen). Um keine finanziellen Lücken zu haben, sollten Sie es recht schnell beantragen, da vor allem rückwirkende Zahlungen nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet werden, in dem Ihr Antrag eingegangen ist.

Weitere Infos

Hierbei handelt es sich um eine finanzielle Förderung (§6a Bundeskindergeldgesetz) für gering verdienende Familien mit Kindern, die vorrangig vor Bürgergeld (SGB II) zu gewähren ist. Zusammen mit dem Kindergeld sowie Wohngeldanspruch der Familie soll der Zuschlag verhindern, dass Eltern Bürgergeld beziehen müssen.

Unter welchen Voraussetzungen erhalten Studierende mit Kind den Kinderzuschlag?
Anspruchsberechtigt sind Eltern, die mit ihren unter 25 Jahre alten und unverheirateten Kindern in einem gemeinsamen Haushalt leben. Sie verfügen zwar über Einkommen, das es ihnen ermöglicht, ihr eigenes Existenzminimum zu decken, aber nicht das ihrer Kinder. 

 

Wie hoch ist der Kinderzuschlag, und wo muss man ihn beantragen?
Er bemisst sich nach dem Einkommen und Vermögen der Eltern sowie Kinder und beträgt höchstens monatlich 140 Euro für jedes unverheiratete Kind unter 25 Jahren. Beantragen können Sie ihn ausschließlich bei den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit.

Hinweis: Der Kinderzuschlag kann bei Alleinerziehenden u.a. dazu führen, dass sie damit weniger haben als mit Bürgergeld. Daher prüfen Sie dies bitte vorab. Gern hilft Ihnen unsere Sozialberatung in einem persönlichen Gespräch weiter.

Kita "klEinstein" (Potsdam)

Die betriebsnahe Kita "klEinstein" befindet sich im Erdgeschoss der Studentenwohnanlage Kaiser-Friedrich-Straße 135, 14469 Potsdam. Hier werden 110 Kinder im Alter von 3 Monaten bis zum Schuleintritt betreut. Deren Eltern studieren oder arbeiten entweder an einer der drei Potsdamer Hochschulen oder sind beim Studentenwerk Potsdam tätig.
Die Kita "klEinstein" wird in der Trägerschaft von „Die Kinderwelt gGmbH“ geführt.
Leiterin: Christine Schönherr
Kaiser-Friedrich-Straße 135
14469 Potsdam

Telefon: +49 331 5054542

Kita "Die wilde 19" (Wildau)

Die betriebsnahe Kita "Die wilde 19" befindet sich mitten auf dem Campus der TH Wildau (Haus 19). Als betriebsnahe Kindertagesstätte richtet sich die Kita vor allem an Studierende und Mitarbeiter*innen der Technischen Hochschule Wildau. Um die Vereinbarkeit von Studium und Familie zu unterstützen, orientieren sich Öffnungs- und Schließzeiten am Hochschulbetrieb des Campus der TH Wildau. Insgesamt können in den neuen Räumen 28 Kinder ab einem Alter von zwei Monaten bis zur Einschulung betreut werden.

Die Kita "Die wilde 19" wird in der Trägerschaft von „Die Kinderwelt gGmbH“ geführt.
Leiterin: Andrea Scharfe
Hochschulring 1, Haus 19
15745 Wildau

Telefon: +49 (0)3375 508-705

Anmeldung für einen Betreuungsplatz
Die Kinderwelt gGmbH
Marlene-Dietrich-Allee 15
14482 Potsdam

Telefon: +49 (0)331 70476-103
E-Mail: kontakt[at]die-kinderwelt.com

Anmeldung: https://anmeldung.die-kinderwelt.com

An den Hochschulstandorten und in einigen unserer Wohnheime gibt es außerdem die Möglichkeit, den Nachwuchs von Tagesmüttern bzw. Tageseltern betreuen zu lassen. Für Potsdam und Wildau übernimmt „Die Kinderwelt gGmbH“ die Koordinierung der Plätze.

An folgenden Standorten gibt es diese Art der Betreuung:

Potsdam

  • Kaiser-Friedrich-Straße 142
  • Campus Golm, Wohnheim "Zum Mühlenteich"

Brandenburg an der Havel

  • Campus der Technischen Hochschule Brandenburg, Wohnheim Zanderstraße

Anmeldung für einen Betreuungsplatz in Potsdam oder Wildau
Die Kinderwelt gGmbH
Marlene-Dietrich-Allee 15
14482 Potsdam
Telefon: +49 (0)331 70476-103
E-Mail: kontakt[at]die-kinderwelt.com

Anmeldung: https://anmeldung.die-kinderwelt.com

Anmeldung für Kindertagespflege "Kleine Sternchen"
Frau Simone Ludwig (Jugendamt Brandenburg)
Wiener Straße 1, Zimmer 329
14776 Brandenburg a.d.Havel
Telefon: +49 3381 585 - 164
E-Mail: simone.ludwig[at]stadt-brandenburg.de

Sie ist im Land Brandenburg eine einzigartige Einrichtung und ist das Bindeglied zwischen individueller Einzelbetreuung und bedarfsgerechter Regelbetreuung in der Kita oder in der Tagespflege und schließt damit eine wichtige Lücke. Erstmals sind laufende Kurzzeitbetreuungen von ein paar Tagen, Wochen oder Monaten in einem gewohnten Umfeld möglich.

Weitere Infos finden Sie auf der Website von Die Kinderwelt GmbH.

Kontakt
Die Kinderwelt gGmbH
Breite Straße 21 (Studierendenwohnheim)
Leiterin: Frau Günther
14467 Potsdam

Telefon: +49 331 870968-80
E-Mail: kuki[at]die-kinderwelt.com

Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 7:45 - 20:00 Uhr
Samstag: 7:45 - 16:00 Uhr

Kinder unter 13 Jahren in Begleitung ihrer studierenden Eltern können in der Mensa zum Studierendenpreis essen. Außerdem gibt es an einigen Standorten eine Spielecke.

Kontakt

Karolin Behrens-Kozur
Sozialberaterin
Raum: 4.21
+49 331 3706-254
Babelsberger Straße 2
14473
Potsdam
Katrin Steffen
Sozialberaterin
Raum: 4.19
+49 331 3706-251
Babelsberger Straße 2
14473
Potsdam